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Bayern

Der Austausch unter den Betrieben über Erfahrungen zum Thema BEM, war den Teilnehmenden ein großes Anliegen. Bildnachweis: Andreas Riedel

27. Juni 2019

Schwandorf: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement – Theorie und Praxis in einem Raum

Die Agentur für Arbeit Schwandorf lud am 15. Mai 2019 zusammen mit dem Unternehmens-Netzwerk INKLUSION Betriebe und deren Vertreter ein, um sich zum Thema BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) auszutauschen. Da viele Firmen die reibungsfreie Umsetzung des BEM immer mehr in den Fokus rücken, war der Andrang groß.

Zu Beginn der Veranstaltung machten die Gastgeber auf die steigende Bedeutung des Themas aufmerksam. Ist ein Mitarbeitender innerhalb von zwölf Monaten länger als 42 Tage arbeitsunfähig, so ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, diesem ein BEM anzubieten. Das bedeutet einerseits, dass der Arbeitnehmer die Chance bekommt, dass die Arbeitsbedingungen an seine Möglichkeiten angepasst werden. Andererseits kann der Arbeitgeber versuchen ein Arbeitsumfeld zu ermöglichen, das die Abwesenheit des Angestellten minimieren soll.

Da die Einführung des BEMs im Betrieb verpflichtend ist, zeigte sich unter den 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein vielfältiger Erfahrungsschatz: Während manche noch in den Anfängen verstrickt sind, weisen andere mehrjährige Erfahrung auf. Eines ist jedoch klar: Alle wollen ihre Sache gut oder noch besser machen und hörten daher gespannt dem Referenten vom BEM ServicePunkt Bayern, Philipp Pfadenhauer, zu.

Er schildert die gesetzlichen Grundlagen, schlägt einen Ablauf vor und geht auf die einbezogenen Personen ein. Auch Fragen aus dem Publikum wurden beantwortet: Was passiert, wenn ein zuverlässiger Mitarbeiter durch einen Unfall sechs Wochen ausfällt. Ist an dieser Stelle auch ein BEM notwendig? Philipp Pfadenhauer rät zu einer durchgängigen Anwendung des Verfahrens, um den Verdacht von Willkür zu vermeiden. Sich ohne Ausnahme an die gesetzliche Regelung zu halten erspart schlechte Stimmung im Unternehmen und der Angestellte hat jederzeit das Recht auf das BEM-Verfahren zu verzichten.

Auch der Leiter des Inklusionsamts der Oberpfalz, Wolfgang Eberl, stimmt zu, dass eine konsequente Umsetzung im Betrieb eine große Hilfe sein kann, wenn es um das Thema Akzeptanz innerhalb der Belegschaft geht. Der Integrationsfachdienst, vertreten durch Claudia Jung, bietet hier die notwendige Unterstützung an, wenn es um Gespräche mit schwerbehinderten Mitarbeitern geht. Beatrix Ratzinger von der Deutschen Rentenversicherung kann zum Thema BEM auch jederzeit mit ins Boot geholt werden, da die Bereiche Prävention und Rehabilitation im Mittelpunkt stehen. Die Teilnehmenden freuten sich über diese Unterstützungsangebote.

Damit ergibt sich ein rundes Bild in Bezug auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Viele Einzelaspekte des Verfahrens können mit dem guten Willen der Arbeitgeber umgesetzt werden und somit den Erhalt eines Arbeitsplatzes, sowie der Prävention dienen.