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Nordrhein-Westfalen

Veranstaltung - sitzende Personen

Teilnehmer im Gespräch während der Veranstaltung am 19. Oktober 2017 in Gütersloh „So klappt’s! Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis"

04. Dezember 2017

So klappt’s! Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis

Regelmäßig sehen sich Betriebe mit dem langfristigen Ausfall von Mitarbeitern konfrontiert. Krankheitsbedingte Fehlzeiten wirken sich oft negativ auf die betrieblichen Abläufe aus und Teamkollegen müssen mehr arbeiten, um die Lücke zu füllen. Sind es betriebliche Ursachen, die zu Ausfallzeiten führen, darf der erkrankte Mitarbeiter nicht allein gelassen werden. Hier gilt es, gemeinsam nach Lösungswegen zu suchen. So will es der Gesetzgeber und hat das betriebliche Eingliederungsmanagement (§ 84 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX) zur Pflicht für Arbeitgeber gemacht.

Bei einer Veranstaltung am 19. Oktober 2017 vom Unternehmens-Netzwerk INKLUSION in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft pro Wirtschaft GT GmbH zum Thema „Umgang mit Langzeiterkrankten“ informierten sich zahlreiche Unternehmensvertreter in Gütersloh. Die Teilnehmer erhielten viele Tipps für den betrieblichen Alltag. Elke Finke, Leiterin Kompetenzzentrum Betriebliches Gesundheitsmanagement NRW der Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW), hielt einen praxisnahen Vortrag. An vielen Beispielsfällen erläuterte sie die Formalien und die rechtssichere Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Anette Brummel, DRV Bund stellte den Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung vor, der Arbeitgeber insbesondere beim betrieblichen Eingliederungsmanagement berät.

Die rege Beteiligung der Teilnehmenden an der anschließenden Diskussion zeigt, dass auch mehr als zwölf Jahre nach Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach wie vor Aufklärungsbedarf bei Unternehmen besteht und viele Arbeitgeber Unterstützung bei der Umsetzung benötigen. Eine Wiederholung der Veranstaltung ist für 2018 geplant.