Diese Frage beantwortete Linda Alter den 16 Personalverantwortlichen, die am 23. Mai 2019 zum Runden Tisch des Unternehmens-Netzwerks INKLUSION in Darmstadt gekommen waren. Die Rechtsanwältin bei den Unternehmensverbänden Südhessen beleuchtete die gesetzlichen Vorgaben, das Verfahren der Ernennung und die konkreten Aufgaben, die diese Funktion beinhaltet. Sie wies darauf hin, dass die Benennung von Beauftragten verpflichtend ist, wenn Betriebe schwerbehinderte Menschen beschäftigen; sie haben die wichtige Aufgabe, das Unternehmen in Angelegenheiten der schwerbehinderten Menschen verantwortlich zu vertreten. Neben dem fachlichem Input gab es viel Zeit zum Austausch, den die Anwesenden angeregt nutzten.