Skip to main content

Hessen

Frau zählt Geld

Die Möglichkeiten der finanziellen Leistungen an Arbeitgeber sind groß, doch werden diese häufig nicht genutzt. Das Unternehmens-Netzwerk INKLUSION zeigt ihnen diese Möglichkeiten auf. Bildnachweis: www.unsplash.com

05. Februar 2019

Welche Leistungen erhalte ich als Arbeitgeber, wenn ich einen Mitarbeitenden mit Handicap einstelle? Die Antwort gab’s beim Runden Tisch in Frankfurt

Einen Menschen mit Schwerbehinderung einstellen – viele Unternehmen schrecken davor zurück. Dabei ist zum Beispiel ein Bürokaufmann im Rollstuhl eine wertvolle Fachkraft. Außerdem haben Unternehmen verschiedene Fördermöglichkeiten bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Darüber informierte Karin Thomas-Mundt vom Unternehmens-Netzwerk INKLUSION die anwesenden Personalverantwortlichen beim Runden Tisch „Finanzielle Leistungen an Arbeitgeber“ am 5. Dezember 2018 in Frankfurt.

Anhand von Beispielen machte sie deutlich wie es gelingen kann Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsarten beruflich zu integrieren. So konnte eine blinde Psychologin für Coaching und Beratung eingestellt werden, weil es möglich war über Leistungen des Integrationsamtes eine zusätzliche Mitarbeiterin für Assistenzaufgaben zu finanzieren. Auch technische Unterstützungshilfen wurden vorgestellt, wie die Einrichtung eines Spezialstuhles mit besonderen Sicherheitsgurten, damit eine Frau mit Epilepsie ohne Verletzungsgefahr weiterhin als Löterin arbeiten kann. Einige der anwesenden Unternehmen konnten aufgrund eigener Erfahrungen ergänzend aus der Praxis berichten. Ein Networking von dem alle profitieren.