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Nordrhein-Westfalen

Menschen sitzen bei Veranstaltung

Teilnehmer der Veranstaltung „Verrückt nach Arbeit – Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz“ in Gütersloh diskutieren Methoden der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Bildnachweis: Sabine Schröder

Menschen auf Veranstaltung

Teilnehmer der Veranstaltung „Verrückt nach Arbeit – Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz“ in Gütersloh diskutieren Methoden der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Bildnachweis: Sabine Schröder

Mann hält Vortrag

Klaus-Werner Schäfer vom HBZ Brackwede e.V. erläutert die Workshop-Methode vor Teilnehmern der Veranstaltung in Gütersloh. Bildnachweis: Sabine Schröder

27. März 2019

Verrückt nach Arbeit – Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz

Ab wann beeinträchtigt die psychische Belastung die Gesundheit meines Mitarbeiters und was kann ich als Arbeitgeber vorbeugend tun? Diese Fragen diskutierten rund 30 Arbeitgeber und Personalverantwortliche am 28. Februar 2019 im Kreishaus Gütersloh unter dem Motto „Verrückt nach Arbeit“. Eingeladen hatte das Unternehmens-Netzwerk INKLUSION in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft pro Wirtschaft GT GmbH.

Keine große Überraschung: Nur eines von 17 teilnehmenden Unternehmen führt bereits die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung durch. Dabei gilt diese Pflicht für jedes Unternehmen – unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Steht jetzt morgen ein Mensch vom Amt bei mir im Büro und kontrolliert, ob ich das gemacht habe? Wird dann ein Bußgeld fällig? – diese Fragen stellten sich einige der Teilnehmenden, die bislang die psychische Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze vor sich hergeschoben hatten. Schnell wurde aufgeklärt, dass Betriebe zunächst kein Bußgeld zu zahlen haben. Doch spätestens nach einer amtlichen Kontrolle muss das Unternehmen kurzfristig aktiv werden.

Die anschließende Diskussion zeigte, dass hierzu immer noch viel Aufklärungs- und Unterstützungsbedarf besteht. Vor allem kleine Betriebe sind mit der Aufgabe schnell überfordert. Zwar gibt es für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung kein vorgeschriebenes Verfahren, jedoch rund einhundert anerkannte Methoden.

Dazu gab es praxisnahe Hilfe von den eingeladenen Fachexperten. Die rechtlichen Grundlagen, Ursachen für psychische Belastungen und Handlungsfelder im Betrieb, wurden von Elke Finke, Leiterin Kompetenzzentrum Betriebliches Gesundheitsmanagement NRW der Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW), erläutert. Einen Einblick in den Ablauf des Verfahrens in der Praxis, ermöglichte Klaus-Werner Schäfer vom Handwerksbildungszentrum HBZ Brackwede e.V. Mit Unterstützung von soma.fit - Das Gütersloher Gesundheitszentrum wurde die psychische Gefährdungsbeurteilung anhand der Workshop-Methode erfolgreich im Betrieb umgesetzt. Die Workshop Methode fand auch unter den anwesenden Unternehmensvertretern großen Zuspruch, da Mitarbeitende sich so aktiv einbringen und gemeinsam Maßnahmenvorschläge erarbeiten können. Das stärkt nebenbei auch noch die Teamzusammengehörigkeit und erhöht die Verbindlichkeit der verabredeten Maßnahmen.

Wie sich herausstellte, begegneten sich Klaus-Werner Schäfer und Frau Posdorfer von soma.fit auf einer anderen Veranstaltung des Unternehmens-Netzwerk INKLUSION in Gütersloh. Dabei kamen sie zufällig auf das Thema „Psychische Erkrankungen“ zu spreche. Ein gutes Beispiel für gelungene Vernetzung!