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Sachsen

Mann hält Vortrag vor Menschen

Carsten Ullrich, Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei ULLRICH, hält einen Vortrag zum Bereich Arbeitsrecht.Bildnachweis: Conny Berger

Mann hält Vortrag vor Menschen

Carsten Ullrich, Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei ULLRICH Rechtsanwälte, hält einen Vortrag zum Rechtsbereich Arbeitsrecht.Bildnachweis: Conny Berger

Mann hält Vortrag vor Menschen

Runder Tisch am 15. Mai 2018 zum Thema „Schnittstellen zwischen Arbeits- und Schwerbehindertenrecht“.Bildnachweis: Conny Berger

Mann hält Vortrag vor Menschen

Runder Tisch am 15. Mai 2018 zum Thema „Schnittstellen zwischen Arbeits- und Schwerbehindertenrecht“.Bildnachweis: Conny Berger

18. Mai 2018

Betriebliche Inklusion – mit Recht! Runder Tisch zum Thema „Schnittstellen zwischen Arbeits- und Schwerbehindertenrecht“ in Dresden

Bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung sind verschiedene rechtliche Regelungen und Grundlagen von Seiten der Arbeitgeber zu beachten. Die vielen Gesetzestexte und Paragraphen sorgen bei Arbeitgebern aber oftmals für mehr Fragezeichen als für Erkenntnisse in ihrer täglichen Arbeit.

Aus diesem Grund luden die Berater des Unternehmens-Netzwerk INKLUSION am 15. Mai interessierte Arbeitgeber und Personalverantwortliche in die Räumlichkeiten der Fortbildungsakademie der Wirtschaft der Akademie Dresden ein, um im Rahmen eines Runden Tisches diese Thematik näher zu beleuchten. Als Referenten konnten die Berater Frau Harig-Sonnenberg vom Integrationsamt sowie den Fachanwalt für Arbeitsrecht und Inhaber einer Rechtsanwaltskanzlei, Carsten Ullrich gewinnen.

Zwölf Unternehmensvertreter sowie die Inklusionsberaterin der IHK Chemnitz folgten der Einladung. Die Vorstellungsrunde zeigte schnell, dass viele der Anwesenden bereits Erfahrungen in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung haben, jedoch in diesem Zusammenhang auch immer wieder Fragen aufkommen. Frau Harig-Sonnenberg stellte daraufhin das Integrationsamt mit seinen wichtigsten Aufgaben und Funktionen vor und versuchte mit ihren Erläuterungen den Unternehmern die manchmal vorhandene Scheu vor dem Integrationsamt und der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu nehmen.

Herr Ullrich setzte an diesem Punkt an und begann seinen Vortrag mit ein paar Aspekten zur Sensibilisierung hinsichtlich der Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung. Seinen Vortrag rund um die Themen Pflichten der Arbeitgeber und Rechte der Arbeitnehmer nach §164 SGB IX, besonderer Kündigungsschutz, Sonderurlaub, Schwerbehindertenvertretung in Unternehmen und Betriebliches Eingliederungsmanagement. Dies untersetzte er mit vielen Praxisbeispielen und aktuellen Rechtsprechungen, um so die jeweiligen Paragraphen und deren Aussage greifbarer zu machen.

In einem regen Austausch zwischen den Teilnehmern und den beiden Referenten klärten sich viele Fragen aus dem Arbeitsalltag und aus speziellen Situationen der Anwesenden. Die Rückmeldung der Teilnehmer zur Veranstaltung war durchweg positiv und sicher konnten die Referenten das eine oder andere Fragezeichen aus dem Paragraphendschungel entfernen.