Seit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes 1996 stellt die Gefährdungsbeurteilung eine gesetzliche Verpflichtung dar. 2013 wurde diese um die Beurteilung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz erweitert. Dieses Problem ist in den letzten Jahren dringender geworden wie der Anstieg entsprechender Diagnosen und AU-Tage zeigt. Doch was ist eine Gefährdungsbeurteilung, wem soll sie nützen, und wie setze ich die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen konkret um?
Genau hierum ging es am 19. April 2018 bei der Veranstaltung „Punkt 12“ zur psychischen Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Ziel des runden Tisches war es, in persönlicher Atmosphäre mit Experten der Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) über die Möglichkeiten der praktischen Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung in Betrieben zu diskutieren.
Nachdem Inklusionsberater Michael Thiele die Gäste empfangen und zu einem kleinen Imbiss geleitet hatte, begrüßte die Leiterin der Akademie Paderborn 14 Teilnehmer von Betrieben sowie der Deutschen Rentenversicherung-Bund und -Westfalen. Nach einem Impulsvortrag durch einen Experten der FAW gGmbH entwickelte sich ein intensiver Dialog. Die Arbeitgeber besprachen unter konkreten Fragestellungen gemeinsam mit den Fachexperten Unsicherheiten und Problemsituationen in der Umsetzung und tauschten ihre Erfahrungen aus.
Am Ende der Veranstaltung äußerten einige Gäste, dass sie sich nun sicherer bei dieser Form der Gefährdungsbeurteilung fühlen und einen deutlich besseren Überblick als zuvor haben.