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Nordrhein-Westfalen

Menschen sitzen bei Veranstaltung und gucken nach vorn auf Präsentation.

Teilnehmer bei der Veranstaltung am 19. April 2018 in Rheda-Wiedenbrück „So klappt’s! Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis."Bildnachweis: Sabine Schröder

Reges Interesse der Teilnehmenden beim Runden Tisch in Rheda-Wiedenbrück.Bildnachweis: Sabine Schröder

12. Mai 2018

Rheda-Wiedenbrück: So klappt’s! Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis

Regelmäßig sehen sich Betriebe mit dem langfristigen Ausfall von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konfrontiert. Krankheitsbedingte Fehlzeiten wirken sich oft negativ auf die betrieblichen Abläufe aus und Teamkollegen müssen mehr arbeiten, um die Lücke zu schließen. Hier gilt es im Interesse des Unternehmens und im Interesse der Betroffenen und des Teams, gemeinsam nach Lösungswegen zu suchen. So will es der Gesetzgeber und hat das betriebliche Eingliederungsmanagement (§ 167 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX) zur Pflicht für Arbeitgeber gemacht.

Zahlreiche Unternehmensvertreterinnen und Vertreter informierten sich am 19. April 2018 bei einer Veranstaltung vom Unternehmens-Netzwerk INKLUSION in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft pro Wirtschaft GT GmbH über den Umgang mit Langzeiterkrankten. Die rege Beteiligung der Teilnehmenden an der Diskussion zeigt, dass auch mehr als zwölf Jahre nach Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements Aufklärungsbedarf bei den Unternehmen besteht. Elke Finke (Fortbildungsakademie der Wirtschaft gGmbH) erläuterte in ihrem praxisnahen Vortrag die Formalien für eine rechtssichere Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Anette Brummel (Deutsche Rentenversicherung Bund) stellte den Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung vor, der Arbeitgeber auch beim betrieblichen Eingliederungsmanagement berät. Die Teilnehmer erhielten viele Tipps für den betrieblichen Alltag.