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Niedersachsen

Arbeitssituation Mann und Frau am Schreibtisch

Handlungsempfehlungen zum Thema Wiedereinstieg (schwer-)behinderter Beschäftigter erhielten Arbeitgeber/innen in Oldenburg. Bildnachweis: www.unsplash.com

16. Juli 2018

Unterstützungsleistungen für Arbeitgeber bei der beruflichen Wiedereingliederung (schwer-)behinderter Beschäftigter beim Runden Tisch in Oldenburg

Nach einer längeren Erkrankung ist der berufliche Wiedereinstieg nicht immer problemlos möglich. Was können Arbeitgeber tun, wenn Maßnahmen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht zum Erfolg führen oder bei Beschäftigten eine Gleichstellung oder anerkannte Schwerbehinderung vorliegt? Welche externen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, um neue berufliche Perspektive zu entwickeln – im oder auch außerhalb des Betriebes?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen lieferten Vertreter der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und des Integrationsamtes beim Runden Tisch des Unternehmens-Netzwerkes INKLUSION am 30. Mai in Oldenburg.

Die DRV informierte zu Präventionsleistungen und zum Beratungsangebot ihres Firmenservice sowie zu konkreten finanziellen Unterstützungsleistungen, etwa bei der Umsetzung von Beschäftigten an einen neuen Arbeitsplatz.

Das Integrationsamt stellte seine Aufgaben und Leistungen vor. So erfuhren die Teilnehmenden, in welchen Fällen das Integrationsamt eingebunden werden sollte und welche konkreten Beschäftigungssicherungsleistungen Arbeitgeber in Anspruch nehmen können.

Schwerpunkte des Runden Tisches waren der offene Austausch, die Behandlung konkreter Anliegen aus dem betrieblichen Alltag der Personalverantwortlichen und die Stärkung des Netzwerks. So wurden in der Pause sowie direkt nach der Veranstaltung viele Visitenkarten getauscht und weitere Gespräche vereinbart.