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Hessen

Veranstaltung - zwei Personen im Gespräch

Dr. Daniela Görge und Ralph Kesselring

12. Oktober 2017

Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz

Stress, Multitasking, emotionale Überforderung und Monotonie am Arbeitsplatz. Eine hohe Zahl von krankheitsbedingten Fehlzeiten erfolgt auf Grund psychischer Faktoren. Die Berufsgenossenschaften fordern daher die Arbeitgeber dazu auf, die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz verstärkt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beleuchten. Das wirft für Unternehmen Fragen nach der Umsetzung auf. Vor diesem Hintergrund lud am 13. September 2017 das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. (BWHW) Führungskräfte und Personalverantwortliche im Rahmen des Projektes Unternehmens-Netzwerk INKLUSION zu einem Runden Tisch nach Frankfurt ein. Frau Dr. Daniela Görge, Rechtsanwältin in der Rechtsabteilung der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, gab fachliche Impulse und stand den Unternehmensvertretern Rede und Antwort. Ralph Kesselring vom BWHW, stellte das Unternehmens-Netzwerk INKLUSION vor und moderierte die Veranstaltung.

Frau Dr. Görge gab während ihres Vortrags einen Überblick über die Pflichten des Arbeitgebers, die Rechte des Arbeitnehmers, die Mitbestimmung des Betriebsrates sowie Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. So ist jeder Arbeitgeber gesetzlich zur Durchführung verpflichtet. Ziel ist dabei eine Sicherung und Verbesserung des Gesundheitszustandes der Mitarbeiter. Dazu müssen betriebliche Problemlagen identifiziert werden, Maßnahmen zu ihrer Vermeidung getroffen und einer Wirksamkeitsüberprüfung unterzogen werden.

„Verschiedenartige Arbeitsplätze erfordern separate Beurteilungen. Ergebnisse eines Standortes dürfen nicht einfach für einen anderen übernommen werden“ so die Referentin. Es wurden Erhebungsinstrumente wie Fragebögen und Workshops sowie Interviews während des Arbeitsablaufs vorgestellt und die Dokumentationspflicht des Arbeitgebers besprochen. Frau Dr. Görge wies abschließend darauf hin, dass Unternehmen gut daran tun eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und ausreichend zu dokumentieren. Richtig ausgeführt kann sie eine entscheidende Grundlage zur gesundheitlichen Prävention im Betrieb sein und psychischen Belastungen weitgehend vorbeugen. Um die gesetzliche Durchführungspflicht sicherzustellen, soll die Überwachung durch die Aufsichtsbehörden in Zukunft ausgeweitet werden.